Berufliche Vorsorge - die Grundsätze

Die berufliche Vorsorge hat zum Ziel, die Weiterführung eines angemessenen Lebensstandards nach der Pensionierung oder beim Eintreten einer Invalidität zu ermöglichen. Im Todesfall gilt dasselbe für die Hinterlassenen.

Als 2. Säule stellt die berufliche Vorsorge eine wichtige Ergänzung zur 1. Säule, der AHV/IV, dar. Das Gesetz über die berufliche Vorsorge (BVG) regelt einen minimalen Standard, aufgrund dessen die Renten der 1. und 2. Säule zusammen 60% des Einkommens abdecken sollen.

Mit der 3. Säule kann die Vorsorge individuell ergänzt werden. Der steuerlich privilegierte Beitrag ist jedoch begrenzt.

Wir sehen die berufliche Vorsorge als einen wichtigen Mosaik-Stein im Zusammenspiel mit der 1. und 3. Säule.