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Berufliche
Vorsorge - die Grundsätze |
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Die berufliche Vorsorge
hat zum Ziel, die Weiterführung eines angemessenen Lebensstandards nach der
Pensionierung oder beim Eintreten einer Invalidität zu ermöglichen. Im Todesfall
gilt dasselbe für die Hinterlassenen. Als 2. Säule stellt die
berufliche Vorsorge eine wichtige Ergänzung zur 1. Säule, der AHV/IV, dar.
Das Gesetz über die berufliche Vorsorge (BVG) regelt einen minimalen
Standard, aufgrund dessen die Renten der 1. und 2. Säule zusammen 60% des
Einkommens abdecken sollen. Mit der 3. Säule kann die
Vorsorge individuell ergänzt werden. Der steuerlich privilegierte Beitrag ist
jedoch begrenzt. Wir sehen die berufliche
Vorsorge als einen wichtigen Mosaik-Stein im Zusammenspiel mit der 1. und 3.
Säule. |