Neues Datenschutzgesetz (revDSG)


Die Schweiz bekommt ein neues Gesetz für den besseren Schutz der Daten ihrer Bevölkerung. Die hiesigen Unternehmen müssen sich ab dem 1. September 2023 an die revidierten Regelungen anpassen.

Was sind die wichtigsten Veränderungen?

  • Nur noch die Daten natürlicher Personen sind künftig betroffen, die von juristischen Personen nicht mehr.
  • Genetische und biometrische Daten werden in die Definition der besonders schützenswerten Daten aufgenommen.
  • Die Grundsätze "Privacy by Design" und "Privacy by Default" werden eingeführt. 
  • Folgenabschätzungen müssen durchgeführt werden, sofern ein hohes Risiko für die Persönlichkeit oder die Grundrechte der betroffenen Personen besteht.
  • Die Informationspflicht wird ausgeweitet.
  • Ein Verzeichnis der Bearbeitungstätigkeiten wird obligatorisch. 
  • Eine rasche Meldung ist erforderlich, wenn die Datensicherheit verletzt wurde.
  • Der Begriff Profiling (die automatisierte Bearbeitung personenbezogener Daten) wurde in das Gesetz aufgenommen.


Ausführlichere Informationen finden Sie hier: Datenschutzerklärung SECUNDA

Für Anfragen bezüglich Datenschutz können Sie uns gerne kontaktieren datenschutz@divor.ch